Burggeschichte

Spätestens seit dem 11. Jahrhundert befindet sich eine Befestigung auf dem heutigen Burgberg von Ranis. 1084 belehnte Kaiser Heinrich IV. Wiprecht von Groitzsch laut einer Urkunde für seine Gefolgschaft im Kampf gegen Papst Gregor VII. mit dem Castrum Ranis. 1199 gelangte die Burg in den Besitz von, dem König direkt unterstellten Reichsministerialen. 1208 verpfändete König Otto IV. die Burg an die Grafen Heinrich und Günther von Schwarzburg, in deren Besitz sie über zwei Jahrhunderte verblieb. 1389 verkauften die Schwarzburger die Burg Ranis an die Wettiner und 1463 vermachte Wilhelm III., der Tapfere, die Burg anlässlich seiner zweiten Ehe mit Katharina von Brandenstein deren Familie, welche diese 1571 wegen Überschuldung an die Herren von Breitenbauch, später Breitenbuch, verkaufte. In deren Besitz verblieb sie schließlich bis 1942.

 

Das Beispiel Burg Ranis verdeutlicht sehr schön die für das Mittelalter so charakteristischen, häufig wechselnden Besitzverhältnisse. Als Zeugnisse dieser Vorgänge sind Urkunden (lat. Privilegium, carta, pagina), die wohl wichtigsten schriftlichen Quellen, die verlässlich Auskunft über einen solchen rechtlichen Vorgang liefern. Nicht zu Unrecht wird daher das Mittelalter auch als „Urkundenzeitalter“ bezeichnet. An der Ausstellung einer Urkunde waren zumindest zwei Personen oder Parteien beteiligt. Die Partei, welche in der Urkunde ihren Rechtswillen zum Ausdruck brachte, war der Aussteller. Diejenige, zu deren Gunsten die Urkunde ausgestellt war, der sie als Zeugnis ausgehändigt wurde und die sie behielt, war der Empfänger.

Im Jahr 1445 erhielt Wilhelm III., der Tapfere, Herzog von Sachsen, bei der Altenburger Teilung des wettinischen Besitzes den fränkischen und thüringischen Teil des Kurfürstentums und den Titel des Landgrafen von Thüringen. Nach der Heirat 1446 mit Anna von Österreich blieb diese Ehe ohne männliche Erben. Daher setzte er Anna auf der Eckartsburg fest, wo sie 1462 starb. 1463 heiratete er seine Mätresse Katharina von Brandenstein, die Schwester des Ritters Heinrich von Brandenstein. Um diese nicht standesgemäße Ehe zu stärken, schenkte er ihrer Familie u.a. die Burg Ranis samt den dazugehörigen Dörfern und Liegenschaften. Die als Leitexponat fungierende Urkunde bezieht sich auf eben diese Schenkung. Zusammen gefasst kann der Inhalt der Urkunde wie folgt werden:


„Ritter Heinrich von Brandenstein zu Ranis bekennt, dass nachdem ihm der Herzog Wilhelm zu Sachsen die Herrschaft Ranis gegeben hat, er alle Privilegien dieser Stadt so halten will, wie dies der Graf von Schwarzburg, einstiger Herr zu Ranis, getan hat.“ Gegeben 1467 am Donnerstag nach Cantate (30.04.1467). Die Urkunde trägt die Unterschrift Heinrichs von Brandenstein und ist mit dem Siegel derer von Brandenstein versehen.


Die Urkunde aus dem Jahr 1467 ist Leitexponat für den Ausstellungsbereich Burggeschichte. Sie ist ein Beispiel zum einen für die Bedeutung von Urkunden/ schriftlichen Quellen bei der Forschung zur Geschichte der Burg Ranis und zum anderen eine mit Siegel, im Original erhaltende Urkunde aus der Sammlung des Museums Burg Ranis.

 

Leitobjekt Burggeschichte: Urkunde von 1467

 

Verfasserin: Andrea Riedel